Eine Auszahlung zum Zeitpunkt eines Kursrückgangs ist grundsätzlich ungünstig und sollte
nach Möglichkeit vermieden werden.
Auch bei Verträgen aus Zeiten der Steuerfreiheit der Erträge (Beginn vor 2005) kann
man ggf. (= falls in den Versicherungsbedingungen vorgesehen) eine sogenannte
“beitragsfreie Abrufphase bzw. Verlängerungsphase” beantragen und den Ausstiegszeitpunkt
später selbst bestimmen.
Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem konkreten Fall:
Montag - Freitag: 06151-397770