Ablaufende Policen

Eine Auszahlung zum Zeitpunkt eines Kursrückgangs ist grundsätzlich ungünstig und sollte
nach Möglichkeit vermieden werden.
Auch bei Verträgen aus Zeiten der Steuerfreiheit der Erträge (Beginn vor 2005) kann
man ggf.  (= falls in den Versicherungsbedingungen vorgesehen) eine sogenannte
“beitragsfreie Abrufphase bzw. Verlängerungsphase” beantragen und den Ausstiegszeitpunkt
später selbst bestimmen. 
 
Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem konkreten Fall:
 
Montag - Freitag: 06151-397770
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