Auch in diesem Falle kann Ihnen schnell geholfen werden, sofern der Vertrag nicht
zu den staatlich geförderten Produkten gehört (Direktversicherung, Rüruprente).
Es stehen Ihnen zwei Lösungen zur Verfügung: Policendarlehen und Entnahme.
Policendarlehen
Beim verzinslichen Policendarlehen (maximal bis 60% des Depotwertes) bleibt
das Guthaben in der Police unangetastet, was insbesondere bei älteren Verträgen
(Abschluß vor 2005) - wegen der Steuerfreiheit der Erträge - sehr vorteilhaft ist.
Das Zinsniveau ist günstig, die Rückführungsmodalitäten sind sehr flexibel.
Entnahme
Im Falle einer Entnahme (maximal bis 80 - 90% des Depotwertes) gibt es keine Zinsbelastung.
Das Guthaben in der Police wird aber durch diese Maßnahme reduziert.
Eine Rückzahlung ist bei neuen Verträgen (Beginn nach dem 31.12.2004) im Wege
einer Zuzahlung jederzeit möglich.
Bei alten Verträgen aus der Zeit der Steuerfreiheit der Erträge (bis einschl. 2004) ist die
Rückführung aus steuerlichen Gründen leider nicht zulässig.