Zusammenarbeit

Formale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit:

  1. Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO
  2. Gültige Courtagevereinbarung mit der OSBACH GmbH

 

Nützliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit:

  1. Fondsaffinität
  2. Fokussierung auf die Altersvorsorge
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