Der immer häufiger geäußerte Wunsch nach einer Erhöhung des Engagements in aktueller Situation ist vernünftig und zeugt von einem ausgeprägten Verständnis der Marktphänomene. Niemand weiß, ob wir bereits jetzt die sogenannte Bodenbildung erreicht haben.
Die Idee als solche ist aber richtig - man soll die günstigen Einkaufspreise nutzen.
Leider sind die Zuzahlungen zu alten Verträgen aus der Zeit der Steuerfreiheit der Erträge (Beginn bis zum 31.12.2004) aus steuerlichen Gründen nicht zulässig.
Verträge, die einen Beginn nach dem 31.12.2004 haben, kann man hingegen problemlos durch Zuzahlungen aufstocken.
Anleger, die für gewöhnlich häufig oder sogar jedes Jahr eine Zuzahlung zur Rüruprente tätigen, sollten - wegen der enorm günstigen Marktlage - das Vorziehen der Zuzahlung in Betracht ziehen.
Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem konkreten Fall: