Möglichkeiten zur erhöhung des Engagements

Der immer häufiger geäußerte Wunsch nach einer Erhöhung des Engagements in aktueller
Situation ist vernünftig und zeugt von einem ausgeprägten Verständnis der Marktphänomene.
Niemand weiß, ob wir bereits jetzt die sogenannte Bodenbildung erreicht haben.

Die Idee als solche ist aber richtig - man soll die günstigen Einkaufspreise nutzen.
 
Leider sind die Zuzahlungen zu alten Verträgen aus der Zeit der Steuerfreiheit der
Erträge (Beginn bis zum 31.12.2004) aus steuerlichen Gründen nicht zulässig.
 
Verträge, die einen Beginn nach dem 31.12.2004 haben, kann man hingegen problemlos
durch Zuzahlungen aufstocken.
Anleger, die für gewöhnlich häufig oder sogar jedes Jahr eine Zuzahlung zur Rüruprente
tätigen, sollten - wegen der enorm günstigen Marktlage - das Vorziehen der Zuzahlung in
Betracht ziehen.  
 
Kontaktieren Sie uns gerne zu Ihrem konkreten Fall:
 
Montag - Freitag: 06151-397770
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